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Heizung

Gasleitung überprüfen lassen in Wien: Dichtheitsprüfung und Gebrauchsfähigkeit

6 Min Lesezeit · Stand November 2026

Gasleitung überprüfen lassen in Wien: Dichtheitsprüfung und GebrauchsfähigkeitKI-generiertes Bild

Ob Wohnungskauf, Sanierung oder ein Schreiben der Hausverwaltung: Irgendwann steht die Prüfung der Gasleitung an. Viele verwechseln dabei zwei verschiedene Dinge – die Dichtheitsprüfung und die Frage, ob die Leitung gebrauchsfähig ist. Wir erklären beides.

Wann muss die Gasleitung geprüft werden?

Typische Anlässe für eine Prüfung der Gasleitung in der Wohnung oder im Haus:

  • wiederkehrende Überprüfung bestehender Anlagen, oft von der Hausverwaltung für das ganze Haus beauftragt
  • Neuerrichtung oder Änderung der Gasleitung, etwa beim Thermentausch oder Umbau
  • Wiederinbetriebnahme nach einer Sperre
  • Kauf oder Übergabe einer Wohnung
  • Gasgeruch ist ein Notfall, kein Prüftermin: sofort handeln und den Gasnotruf 128 anrufen (siehe unten)

Zwei Prüfungen, zwei Zwecke

Die Dichtheitsprüfung zeigt, ob die Leitung Druck hält. Dazu wird sie abgesperrt, mit einem Prüfdruck beaufschlagt und eine festgelegte Zeit beobachtet. Fällt der Druck ab, ist die Leitung nicht vollkommen dicht.

Ob eine nicht vollkommen dichte Leitung weiter benützt werden darf, entscheidet die Messung der Leckrate – also wie viel Gas pro Stunde entweicht. In Österreich regelt das die ÖVGW-Richtlinie G K71 für bestehende Anlagen. Die Prüfverfahren für neu errichtete oder geänderte Leitungen beschreibt die Richtlinie G K63.

Was die Leckrate bedeutet

Nach G K71 wird eine bestehende Leitung anhand der gemessenen Leckrate eingestuft. Vereinfacht gilt (Stand der in Wien üblichen Einstufung; maßgeblich ist immer die gültige Fassung der Richtlinie und der konkrete Befund):

  • bis 0,2 Liter pro Stunde: gebrauchsfähig, die Leitung darf weiter benützt werden
  • über 0,2 bis 1,0 l/h: verminderte Gebrauchsfähigkeit – Sanierung innerhalb von 6 Monaten
  • über 1,0 bis 5,0 l/h: verminderte Gebrauchsfähigkeit – Sanierung innerhalb von 1 Monat
  • über 5,0 l/h: nicht gebrauchsfähig – die Anlage wird sofort gesperrt

So läuft die Prüfung in der Wohnung ab

Für die Prüfung wird die Gaszufuhr kurz abgesperrt, die Geräte sind in dieser Zeit außer Betrieb. Wir messen mit einem elektronischen Prüfgerät, dokumentieren Druckverlauf und Leckrate und halten das Ergebnis in einem Prüfbefund fest. Wie lange es dauert, hängt von der Größe der Anlage ab.

Wichtig: Ein Befund sagt immer beides – ob die Leitung dicht ist und ob sie gebrauchsfähig ist. Eine Leitung kann also „nicht vollkommen dicht, aber gebrauchsfähig“ sein.

Was passiert, wenn die Leitung nicht dicht ist?

Je nach Leckrate muss die Undichtheit innerhalb einer Frist oder sofort behoben werden. Meist sind es Verschraubungen, Absperrhähne oder Gerätanschlüsse. Nach der Reparatur wird erneut gemessen, damit der Befund wieder in Ordnung ist.

Achtung, Notfall: Bei Gasgeruch ist keine Terminbuchung der richtige Weg. Wenn gefahrlos möglich, Fenster öffnen und Gashahn schließen. Keine Schalter, Klingeln oder Flammen betätigen und nicht im Gebäude telefonieren. Gebäude verlassen, andere Bewohner durch Klopfen warnen und von draußen den Gasnotruf 128 anrufen.

Für Hausverwaltungen: ganze Häuser prüfen

Bei Wohnhausanlagen planen wir die Prüfung Wohnung für Wohnung, informieren die Bewohner und liefern für jede Einheit einen eigenen Befund. Über unser Kundenportal sehen Hausverwaltungen alle Ergebnisse und offenen Sanierungen auf einen Blick.

Häufige Fragen

Muss ich zu Hause sein?

Ja, oder jemand anderer lässt uns in die Wohnung. Die Messung erfolgt an der Leitung und an den Gasgeräten in der Wohnung.

Was bedeutet „gebrauchsfähig“?

Die Leitung darf weiter benützt werden. Das heißt nicht automatisch, dass sie vollkommen dicht ist – bei einer kleinen Leckrate wird sie trotzdem im Auge behalten.

Wer beauftragt die Prüfung?

Bei Prüfungen für das ganze Haus meist die Hausverwaltung. Bei Umbau, Thermentausch oder Wohnungskauf beauftragen Sie sie selbst.

Was tun bei Gasgeruch?

Wenn gefahrlos möglich Fenster öffnen und Gashahn schließen, keine Schalter, Klingeln oder Flammen betätigen, das Gebäude verlassen und von draußen den Gasnotruf 128 anrufen.

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